Grundsätzliches zur Mitgliederverwaltung
Der TSV Travemünde möchte mit seinen vielfältigen Angeboten sowohl auf sportlichem als auch auf gesellschaftlichem Gebiet Menschen aller Altersgruppen einen Anreiz bieten, sich uns als Mitglied anzuschließen. Dabei ist es in unserer Vereinsorganisation bei der Größe unserer Gemeinschaft jedoch unumgänglich, bei der Aufnahme neuer Mitglieder eine verantwortungsvolle und den Prinzipien des Datenschutzes entsprechende Verwaltung einiger Daten zu ermöglichen. Dieses erfolgt gemäß der Vorgaben „Datenschutz im Verein“ (siehe unter: Vereinssatzung plus Info Datenschutz im Verein).
Die Mitgliedschaft im TSV Travemünde beginnt mit einer Beitrittserklärung mithilfe eines Aufnahmeantrages (Einen Aufnahmeantrag finden Sie als Formular im Downloadbereich siehe unter : Aufnahmeantrag mit Beitragsordnung). Dieser begründet ein Vertragsverhältnis, welches die beiderseitigen Rechte und Pflichten beschreibt. In der entsprechenden Beitragsordnung sind die zurzeit gültigen Beiträge aufgelistet, die sich grundsätzlich in den Vereinsbeitrag (Verwaltung, Veranstaltungen, allg. Mieten, etc.) und dem sportartspezifischen Abteilungs- oder Gruppenbeitrag (Trainer*innenhonorare, Sportgeräte, etc.) gliedern.
Es besteht auch die Möglichkeit, als sportförderndes Mitglied in unseren Verein einzutreten oder sich zu einer späteren Zeit nach der Sportausübung als sportförderndes Mitglied mit reduziertem Mitgliedsbeitrag eintragen zu lassen. Für sportfördernde Mitglieder werden keine Versicherungsbeiträge erhoben.
Der einmalig in jedem Jahr erhobene Versicherungsbeitrag wird stets erst zum 1. Mai fällig und an die entsprechenden Versicherungsträger überwiesen. Dieses gilt allerdings nur für rechtmäßig im Verein angemeldete Mitglieder. In unserem Verein sporttreibende Nichtmitglieder sind daher nicht versichert und der TSV Travemünde übernimmt ausdrücklich somit keine Haftung jeglicher Art.
Sollte sich aber tatsächlich einmal ein möglicher Unfall eines Mitgliedes bei der Ausübung seines Sportes bzw. auf dem Wege zu oder von der Sportstätte ereignen, ist dieser innerhalb von sieben Tagen der TSV-Geschäftsstelle unter Angabe des genauen Unfallherganges, des Zeitpunktes und der Nennung möglicher Zeugen zu melden, damit der Vorfall an den Versicherungsträger weitergemeldet werden kann.